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VwGH 3. 7. 2009, 2007/17/0103 (Justizverwaltung)

JudikaturGemeinderechtZfV 2010/1386ZfV 2010, 854 Heft 5 v. 29.10.2010

GebAG: § 18 Abs 1 Z 1 idF BGBl I 2001/98 (Zeugengebühr, Pauschalbetrag als Entschädigung für Zeitversäumnis)

§ 18 Abs 1 Z 2 lit c idF BGBl 1989/343 (Entschädigung für Zeitversäumnis; angemessene Kosten eines notwendigen Stellvertreters; Begriff)

§ 18 Abs 2 (Gebührenanspruch, Bescheinigungspflicht des Zeugen, auch hinsichtlich der Notwendigkeit der Stellvertretung)

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