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Nebenbestimmungen in Bescheiden - Feinsteuerungsoption der Verwaltung oder Vollziehungskorsett?

AbhandlungenBernd WieserZfV 2010/968ZfV 2010, 575 Heft 4 v. 3.9.2010

In Schrifttum und Rechtsprechung ist ungeklärt, ob Nebenbestimmungen - Auflagen, Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalte - auch ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung in Bescheide aufgenommen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag versucht eine Antwort auf diese Frage zu geben. Im Spannungsfeld gegenläufiger Prinzipien - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf der einen Seite, Rechtskraft von Bescheiden auf der anderen Seite - wird hierbei eine differenzierende Lösung entwickelt.

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