AVG: § 63 Abs 5 (Berufung, Einbringung bei Beh erster Instanz)
§ 71 Abs 4 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zuständigkeit, Behörde, bei welcher versäumte Handlung vorzunehmen war, verspätete Berufung, ErstBeh)
NAG 2005: (Zuständigkeiten im Wiedereinsetzungsverfahren, keine Sondervorschrift)