AVG: § 13 Abs 3 idF BGBl I 2008/5 (Mängel schriftlicher Anbringen; Mängelbehebungsauftrag)
VwGH 15. 10. 2009, 2008/09/0354
Der Bf, ein Staatsangehöriger Nigerias, beantragte am 15. 5. 2008 die Ausstellung einer Bestätigung darüber, dass er von den Bestimmungen des AuslBG ausgenommen ist.