AVG: § 8 (Parteistellung; Feststellungsbescheid über strittige Parteistellung;
§ 73 Abs 2 (Entscheidungspflicht, Geltendmachung der Verletzung, Devolutionsantrag; Antrag auf Zuerkennung der Parteistellung; Entscheidungspflicht auch hinsichtlich allfälliger Zurückweisung eines Antrags, Zulässigkeit des Devolutionsantrages, Säumnis mit der Zurückweisung)