AVG: § 8 (Parteistellung, subjektive Rechte; Umweltrecht, GewO, UVP-G; Vermeidung der Gefährdung oder Belästigung der Nachbarn, keine Prüfung, ob sich Nachbar nur gelegentlich auf Grundstück aufhält; Koronageräusche einer Starkstromleitung; Nachweis, dass ab bestimmter Entfernung keine Wahrnehmbarkeit, Ausschluss der Parteistellung jenseits dieser Grenze; keine Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Sohn der Grundeigentümerin)