§ 19 Abs 4 (ebenso, Bürgerinitiativen; Teilnahme am Genehmigungsverfahren als Partei; berechtigt, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften als subjektives Recht im Verfahren geltend zu machen; Beschränkung auf die konkrete Betroffenheit in subjektiven Rechten durch den konkreten Verfahrensgegenstand; Grundwertminderung nicht als subjektives Recht geltend zu machen)
VwGH 24. 6. 2009, 2007/05/0115