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VwGH 15. 10. 2009, 2007/09/0307 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/897ZfV 2010, 551 Heft 3 v. 5.8.2010

VStG: § 6 (Rechtfertigungsgrund; hier: strafbares Verhalten wurde im Rahmen einer Spontanversammlung gesetzt)

Stmk Landes-SicherheitsG idF LGBl 2005/88: § 1 Abs 1 (wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, begeht eine Verwaltungsübertretung)

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