VwGG: § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Gegenstandslosigkeit sonstige, Tod des Bf in einer Sozialhilfesache, keine Regelung über eine Rechtsnachfolge)
Tir GrundsicherungsG: - (Sozialhilfe, beantragte Übernahme von Heimkosten, Eintritt eines Rechtsnachfolgers in das Verfahren nicht vorgesehen)