Tir TourismusG 2006: § 12 Abs 3 (Wahl des Aufsichtsrates eines Tourismusverbandes; Einbringung von Wahlvorschlägen; Erfordernis der Schriftlichkeit und Unterfertigung; keine Zustimmung der Kandidaten erforderlich)
§ 12 Abs 6 (Erklärung der Annahme der Wahl; Möglichkeit Wahl nicht anzunehmen)