NAG: § 19 Abs 2 (Anträge sind nicht zulässig, wenn sich daraus verschiedene Aufenthaltszwecke ergeben; hier: kein Zweifel an dem in Aussicht genommenen Aufenthaltszweck)
§ 19 Abs 3 (BMI ist ermächtigt, durch Verordnung festzulegen, welche Urkunden und Nachweise für den jeweiligen Aufenthaltszweck dem Antrag jedenfalls anzuschließen sind)