FPG: § 113 Abs 1 (Kosten der Vollziehung der Schubhaft; Kostenersatz durch den Fremden)
FPG-DV: § 10 Abs 2 (Beitrag zu Kosten des Vollzuges der Schubhaft; Verweis auf Kostenbeitrag der Verwaltungsverwahrungshäftlinge; gemeinnützige Arbeit; keine Ermittlung zum Verschulden an deren Unterbleiben)