FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung; Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung; Erstantrag; "EU-Aufenthaltstitel der Niederlande"; Bindung zum Bundesgebiet und Weiterverbleib)
VwGH 26. 11. 2009, 2008/18/0668
1. Die Beschwerde bringt vor, die Bf habe ihren Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung ausdrücklich nicht als Erstantrag, sondern als "Verlängerungs- und Zweckänderungsantrag" gestellt. Dieser sei mit B vom 27. 4. 2007 unrichtig gem § 21 Abs 1 NAG als Erstantrag abgewiesen worden. Der BMI habe mit BerufungsB vom 7. 11. 2007 der dagegen erhobenen Berufung nicht Folge gegeben. Die Bf sei am 16. 8. 2006 mit einem "EU-Aufenthaltstitel der Niederlande" legal in das Bundesgebiet eingereist. Es habe sich nicht um ein Reisevisum, sondern um "eine im EU-Raum verlängerbare Aufenthaltserlaubnis" gehandelt. Die Behauptung, sie habe ihre Bindung zum Bundesgebiet hergestellt, als sie habe wissen müssen, dass ihr Weiterverbleib in Österreich höchst ungewiss sei, sei unrichtig, weil sie zum Zeitpunkt der Antragstellung von einem gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltstitel und somit von einem (zulässigen) Verlängerungsantrag ausgegangen sei und auch habe ausgehen dürfen.