FPG: § 60 Abs 2 Z 1 u 2 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Rechtskräftige Bestrafungen nach § 81 SPG; Betretungsverbot; gerichtliche Verurteilungen; Gefahr für die öffentliche Ordnung)
VwGH 9. 11. 2009, 2006/18/0411
Der Bf wurde mehr als einmal wegen Übertretungen des § 81 SPG bestraft, weil er am 15. 4. 2001 an einem öff Ort auf seine Ehefrau eingeschlagen sowie am 21. 7. 2003 durch überaus lautes Schreien, wilde Gestik und Beschimpfungen jeweils die Ordnung an einem öff Ort gestört hat. Daher ist nicht zu beanstanden, wenn die bel Beh den Tatbestand des § 60 Abs 2 Z 2 FPG als erfüllt angesehen hat.