ForstG: § 5 (Waldfeststellung)
§ 16 Abs 2 lit c (Waldverwüstung; Handlungen oder Unterlassungen, durch die die rechtzeitige Wiederbewaldung unmöglich wird)
§ 172 Abs 6 lit a (forstpolizeilicher Auftrag, Wiederbewaldungsauftrag; vorfrageweise Beurteilung der Waldeigenschaft; Bindung an rechtskräftige Waldfeststellung)