Wr BauO: § 6 Abs 6 (Wohngebiet, zulässige Bauten; Gaststätten, Vergnügungsstätten, Zulässigkeit, Voraussetzungen; keine Einwirkungen, die Gefahren oder den Wohnzweck beeinträchtigende Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen geeignet; Theater, Ronacher; im Wohngebiet zulässige Bauten sind auch im gemischten Baugebiet zulässig)