Stmk BauG: § 4 Z 43 idF vor LGBl 2003/78 (Nebengebäude, Begriff; eingeschoßiger, ebenerdiger, unbewohnbarer Bau; kein Gebot, dass das Nebengebäude frei stehen müsste; Anbau eines Carports an Hauptgebäu-
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de durch Heranführen des Daches an das Hauptgebäude)