AsylG 2005: § 5 Abs 1 (unzulässige Anträge auf internationalen Schutz, vertragliche Unzuständigkeit oder wegen Unzuständigkeit aufgrund der Dublin-VO)
§ 10 Abs 1 Z 1 (Verbindung der Zurückweisung des Antrages auf internationalen Schutz mit einer Ausweisung, Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch den VwGH, keine Unzuständigkeit des BAA zur Entscheidung über Folgeanträge)