FSG: § 24 Abs 4 (Auftrag zur Vorlage einer verkehrspsychologischen Stellungnahme erfordert begründete Bedenken an der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit oder an der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung; hier: "Verlangen" der Amtsärztin reicht nicht aus)
FSG-GV: § 1 Abs 1 Z 3 (verkehrspsychologische Untersuchung; Begriff)