NAG: § 19 Abs 1 (Aufenthaltstitel; Erfordernis der persönlichen Antragsstellung; Verbesserung nach § 13 Abs 3 AVG)
VwGH 3. 4. 2009, 2008/22/0906
Gem § 19 Abs 1 erster Satz NAG sind Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels persönlich bei der Beh zu stellen. Diesem Erfordernis hat der Bf - der nicht vorbrachte, nicht handlungsfähig zu sein (vgl § 19 Abs 1 zweiter Satz NAG) - unstrittig durch die am 21. 10. 2008 durch seinen rechtsfreundlichen Vertreter per Post erfolgte Antragstellung nicht entsprochen. Ebenso unstrittig wurde dem Bf nicht gem § 13 Abs 3 AVG die Gelegenheit gegeben, den Mangel zu beseitigen.