NAG: § 47 Abs 3 Z 3 lit a (Aufenthaltstitel; Niederlassungsbewilligung; sonstiger Angehöriger des Zusammenführenden; Familienangehöriger; Freund nicht erfasst)
VwGH 3. 4. 2009, 2008/22/0864
Bereits aufgrund des Vorbringens der Bf ergibt sich, dass sie weder mit dem österr Staatsbürger B noch dessen Ehefrau verwandt oder verschwägert ist. Entgegen der Ansicht der Bf ist es nach § 47 Abs 3 Z 3 NAG nicht ausreichend, dass zwischen dem einwanderungswilligen Fremden und jenem Österreicher, von dem er als Angehöriger das Recht auf Einwanderung ableiten möchte, bloß freundschaftliche, aber familienähnlich gelebte Beziehungen bestünden. Vielmehr fordert die in § 47 Abs 3 Z 3 NAG vorgesehene "Angehörigeneigenschaft" das Bestehen familienrechtlicher Bande.