vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 11. 5. 2009, 2008/18/0522 (Fremdenpolizei)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/95ZfV 2010, 94 Heft 1 v. 8.3.2010

FPG: § 6 (Aufenthaltsverbot; örtliche Zuständigkeit; Strafhaft; keine Begründung eines Wohnsitzes)

VwGH 11. 5. 2009, 2008/18/0522

1.1. Der Bf bringt vor, dass er zum Zeitpunkt der Einleitung des gegenständlichen Aufenthaltsverbotsverfahrens bereits die Strafhaft in H angetreten habe. Er sei zwar nach wie vor an einer Anschrift in W gemeldet, jedoch nicht dort wohnhaft gewesen. Sein Wohnsitz sei bereits in der Justizanstalt H gewesen. Gem § 6 FPG wäre in erster Instanz die Bezirkshauptmannschaft B und in weiterer Folge die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich für das gegenständliche Verfahren örtlich zuständig gewesen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!