Stmk BauG: § 13 (Abstände; Vorgartenbereich; Zuluftschacht für die Tiefgarage)
§ 13 Abs 13 (keine Geltung der Abstandsvorschriften gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen; Bauvorhaben vom Nachbargrundstück durch öffentliche Verkehrsfläche getrennt)
§ 26 Abs 1 (Bauverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; ua Einhaltung des Flächenwidmungsplanes, soweit damit ein Immissionsschutz verbunden, nach Z 1, Abstände nach Z 2; kein Recht auf Nichtbeschattung, Beschattung auch keine Immission iSd Z 1)