Stmk BauG: § 13 Abs 12 (das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung)
§ 43 Abs 1 (allgemeine Anforderungen; Bauwerk; Ausführung nach den Regeln der Technik und so, dass es nach seinem Verwendungszweck und den örtlichen Verhältnissen den in Abs 2 angeführten Anforderungen entspricht; Übereinstimmung mit Flächenwidmungsplan allein noch keine hinreichende Voraussetzung für Bewilligung)