AuslBG: § 1 Abs 2 lit l (Anwendungsbereich, Ausnahmen; drittstaatsangehöriger Ehegatte eines freizügigkeitsberechtigten EWR-Bürgers, vorläufige Aufenthaltsberechtigung als Asylwerber)
§ 3 Abs 8 (ebenso, Bestätigung)
NAG: § 54 Abs 1 (Aufenthaltsberechtigung drittstaatsangehöriger Angehöriger von freizügigkeitsberechtigten EWR-Bürgern)