Im folgenden Beitrag wird untersucht, ob es gelingt, staatliches Informationsverhalten, das in die Grundrechte von Unternehmen eingreift, als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu qualifizieren oder ob - unbekämpfbare - Rechtsquellen sui generis vorliegen.
Untersuchungsgegenstand