Das österreichische Verfassungs- und Verwaltungsrecht enthält zahlreiche Bestimmungen, die zur Übertragung einer Zuständigkeit ermächtigen. Daneben ist die mandatsmäßige Betrauung, bei der es zu keinem Zuständigkeitsübergang kommt, ein fester Bestandteil des verwaltungsbehördlichen Alltags. Aus Anlass einiger aktueller Erkenntnisse des VfGH zu diesem Themenbereich beschäftigt sich diese Arbeit mit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und der rechtswissenschaftlichen Qualifikation derartiger Übertragungs- bzw Bevollmächtigungsakte.