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VwGH 26. 2. 2009, 2006/05/0222 (Baurecht)

JudikaturBAURECHTZfV 2009/1717ZfV 2009, 925 Heft 6 v. 11.1.2010

Oö BauO: § 31 Abs 4 (öffentlich-rechtliche Einwendungen der Nachbarn)

§ 35 Abs 2 (Baubewilligung, zu berücksichtigende Gesichtspunkte; Erteilung unter den erforderlichen Auflagen und Bedingungen; Erteilung einer Auflage unter einer Bedingung; bedingte Auflagen nicht unzulässig, in concreto Erreichung der Anforderungen des Gesetzes mit bedingter Auflage nicht möglich)

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