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VfGH 17. 6. 2008, V 312, 313/08 (Verfassungsrecht)

JudikaturVERFASSUNGSRECHTZfV 2009/1399ZfV 2009, 729 Heft 4 v. 9.9.2009

B-VG Art 89 Abs 1 (gehörig kundgemachte Verordnungen; keine Prüfung durch Gerichte; nicht kundgemachte Norm, Mindestmaß an Publizität, Prüfungsgegenstand für Verfassungsgerichtshof)

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