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VwGH 26. 11. 2008, 2006/08/0208 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/1271ZfV 2009, 682 Heft 4 v. 9.9.2009

AVG § 66 Abs 2 (Berufungsverfahren; Zurückverweisung zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neue Bescheides an die erstinstanzliche Behörde; unzulässig bei geklärtem Sachverhalt)

§ 66 Abs 4 (Entscheidung der Berufungsbehörde in der Sache selbst; Verletzung des Rechts auf Sachentscheidung)

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