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VwGH 13. 11. 2008, 2006/01/0191 (Amtsbeschwerde) (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/1270ZfV 2009, 681 Heft 4 v. 9.9.2009

AVG § 66 Abs 2 (Berufungsbehörde, Zurückverweisung an Erstinstanz zur Neudurchführung bei mangelhaften Sachverhaltsfeststellungen, so dass Durchführung oder Wiederholung einer mündlichen Verhandlung erforderlich; Anwendbarkeit für Verfahren vor dem Unabhängigen Bundesasylsenat; bei Zurückverweisung Anführung der Gründe, warum Durchführung oder Wiederholung einer mündlichen Verhandlung erforderlich; keine Anwendung des § 66 Abs 2, nur um den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Parteienrechte einzuräumen)

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