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VwGH 23. 4. 2008, 2004/03/0056 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2009/911ZfV 2009, 486 Heft 3 v. 2.7.2009

VStG: § 51 e Abs 4 idF BGBl I 2002/65 (Verhandlung vor UVS; Absehen ungeachtet eines Parteienantrages, ua wenn keine weitere Klärung der Sache zu erwarten ist; bei Benennung eines Zeugen in der Berufung kein Fall des Absehens)

VwGH 23. 4. 2008, 2004/03/0056

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