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VwGH 28. 5. 2008, 2004/03/0026 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2009/910ZfV 2009, 486 Heft 3 v. 2.7.2009

VStG § 51 Abs 7 (Frist von 15 Monaten zur Entscheidung des UVS über die Berufung; Fristwahrung, wenn der Berufungsbescheid zumindest der Erstbehörde als Partei des Berufungsverfahrens fristgerecht zugestellt wurde)

§ 51 e Abs 4 idF BGBl I 2002/65 (Verhandlung vor UVS, Absehen ungeachtet eines Parteienantrages, ua wenn keine weitere Klärung der Sache zu erwarten ist; kein Absehen bei konkreter Bestreitung des Verschuldens)

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