B-VG Art 138 Abs 1 lit b (Kompetenzkonflikt; zwischen VfGH und VwGH; negativer Kompetenzkonflikt nach Ablehnung einer Beschwerde durch den VfGH und Zurückweisung durch den VwGH mangels Rechtsschutzinteresses; Zuständigkeit des VwGH zur Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in ein bestimmtes Land als unzulässig wegen bereits erfolgter Abschiebung; subjektives Recht auf Entscheidung über ein Refoulement-Verbot und Vorliegen eines Feststellungsinteresses auch nach Abschiebung)