EG: Art 28 (Warenverkehrsfreiheit, Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung, bloße Beschränkung von Verkaufsmodalitäten, Wettbewerbsbeschränkung durch das Verbot des Annehmens von Arzneimittel-Naturalrabatten durch Ärzte und Apotheker)