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VwGH 27. 3. 2008, 2007/11/0202 (Militärwesen)

JudikaturMilitärwesenZfV 2008/1665ZfV 2008, 888 Heft 6 v. 7.1.2009

WehrG 2001: § 26 Abs 1 Z 2 (Befreiung und Aufschub; wenn und solange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern; Harmonisierungspflicht)

VwGH 27. 3. 2008, 2007/11/0202

1. Mit dem angef B wurde der Antrag des am 16. 1. 2003 der Stellung unterzogenen und für tauglich befundenen Bf vom 6. 6. 2007 auf befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes gem § 26 Abs 1 Z 2 WehrG abgewiesen.

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