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VwGH 25. 4. 2008, 2008/02/0061 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2008/1579ZfV 2008, 859 Heft 6 v. 7.1.2009

VwGG § 28 Abs 1 Z 4 (Inhalt der Beschwerde, Beschwerdepunkt; Zurückweisung, Verletzung nur im Recht auf Sachentscheidung möglich)

VwGH 25. 4. 2008, 2008/02/0061

Mit angef B wurde im InstZug der Antrag der Bf auf "Zuteilung von Haltestellen gem § 82 StVO" als unzulässig zurückgewiesen. Daher konnte die Bf dadurch nur in ihrem Recht auf Sachentscheidung über diesen Antrag, nicht aber in dem von ihr im Beschwerdepunkt ausdrücklich bezeichneten Recht auf Genehmigung bzw Erläuterung welche Bewilligung konkret erforderlich ist, verletzt sein. Zurückweisung.

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