VwGG § 28 Abs 1 Z 4 (Inhalt der Beschwerde, Beschwerdepunkt; Zurückweisung, Verletzung nur im Recht auf Sachentscheidung möglich)
VwGH 25. 4. 2008, 2008/02/0061
Mit angef B wurde im InstZug der Antrag der Bf auf "Zuteilung von Haltestellen gem § 82 StVO" als unzulässig zurückgewiesen. Daher konnte die Bf dadurch nur in ihrem Recht auf Sachentscheidung über diesen Antrag, nicht aber in dem von ihr im Beschwerdepunkt ausdrücklich bezeichneten Recht auf Genehmigung bzw Erläuterung welche Bewilligung konkret erforderlich ist, verletzt sein. Zurückweisung.