BVG: Art 131 Abs 1 Z 1 (Legitimation zur Bescheidbeschwerde; Möglichkeit der Verletzung von subjektiv-öffentlichen Rechten als Voraussetzung zur Beschwerdelegitimation einer Organpartei; nicht vorliegend)
Art 131 Abs 2 (Amtsbeschwerde; fehlende Legitimation)