WRG 1959 § 104 Abs 1 lit a (vorläufige Überprüfung; ob und inwieweit öffentliche Interessen berührt werden)
§ 104 Abs 1 lit b (ebenso; ob Anlagen dem Stand der Technik entsprechen)
§ 106 (Abweisung des Gesuches, wenn sich auf unzweifelhafte Weise ergibt, dass das Unternehmen aus öffentlichen Rücksichten unzulässig ist)