FrG 1997: § 89 Abs 1 (Zuständigkeit; nicht ausreichender Hinweis auf Ermächtigung durch Landeshauptmann; Fertigung "für den Bezirkshauptmann")
VwGH 11. 12. 2007, 2006/18/0073
Eine vom LH gem § 89 Abs 1 FrG ermächtigte Bezirksverwaltungsbeh hat bei Erlassung eines B im Namen des LH auf diese Ermächtigung hinzuweisen; geschieht dies nicht, so ist der B der erlassenden Beh zuzurechnen (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht8, Rz 410, und die dort zitierte hg Rsp). Im vorliegenden Fall hat die BH Innsbruck im Spruch ihres B vom 27. 10. 2005 ausgeführt "als gem ... § 89 Abs 1 (FrG) ... zuständige Beh" zu entscheiden. Die Unterfertigung erfolgte "für den Bezirkshauptmann".