-(Aufenthaltsrecht eines Angehörigen eines Mitgliedstaates der EG leitet sich unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht ab und bedarf keiner nationalen Bewilligung; rumänische Staatsangehörige ab 1.1.2007)
VwGH 30. 8. 2007, 2006/21/0147
(S Fremdenrecht)