VO (EWG) 3820/85 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr: Art 7 Abs 1 (Lenkzeiten, Unterbrechungen und Ruhezeit; fortgesetztes Delikt)
VwGH 30. 11. 2007, 2007/02/0266
Nach VwGH 28. 3. 2003, 2002/02/0140 = ZfVB 2004/942, 991, für den dort zugrunde liegenden Fall, darf die Nichteinhaltung der Unterbrechung der Lenkzeit (Art 7 Abs 1 EG-VO 3820/85 ) nicht für jeden Tag gesondert bestraft werden, weil es sich um ein "fortgesetztes Delikt" handelt; diese Überlegungen gelten für den vorliegenden Beschwerdefall umso mehr, da es sich um denselben Tattag handelt. Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.