ImfpschadenG: § 1b Abs 3 (Ersatz für Schäden, die durch im jeweils ausgestellten Mutter-Kind-Pass genannte Impfungen verursacht worden sind; hier: Masern-Mumps-Impfung; Verletzung einer Dokumentationspflicht hat entsprechende Beweiserleichterung zur Folge)