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VwGH 18. 12. 2007, 2005/11/0165 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

JudikaturBerufliche Vertretungen und freie BerufeZfV 2008/885ZfV 2008, 491 Heft 4 v. 2.9.2008

ÄrzteG 1998: § 109 Abs 1 idF BGBl I 2004/179 (Beiträge zum Wohlfahrtsfonds; Kammerangehörige sind verpflichtet, Beiträge zum Wohlfahrtsfonds jener Ärztekammer zu leisten, in deren Bereich sie zuerst den ärztlichen Beruf angenommen haben, solange diese Tätigkeit aufrecht ist)

Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 19. 6. 2001: Abschnitt II (Beitrag für die Todesfallbeihilfe)

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