BDG 1979 § 38 Abs 3 Z 1 (Organisationsänderung, Auflassung des Arbeitsplatzes)
§ 40 Abs 2 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung von höherwertigen Verwendung, wesentliche Änderung des Aufgabenbereiches, Vergleich des alten und des neuen Arbeitsplatzes, mangelhafte Sachverhaltsfeststellungen)