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GZ 158,159/12-BK/07 vom 26. 3. 2008 (Verwendungsänderungen)

JudikaturVersetzungenZfV 2008/1132ZfV 2008, 589 Heft 4 v. 2.9.2008

BDG 1979 § 40 Abs 2 (qualifizierte Verwendungsänderung, zeitlich nicht befristeter Abzug vom Außendienst mit Dienstanweisung, Feststellungsbescheid)

§ 40 Abs 4 Z 1 (zeitlich befristete vorübergehende andere Verwendung, "… mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf…")

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