ABGB: § 180a Abs 1 erster Satz idF vor BGBl I 2004/58 (Adoption eines eigenberechtigten Wahlkindes)
FPG § 60 Abs 2 Z 10 (Aufenthaltsverbot; Adoption ausschließlich oder vorwiegend zwecks Aufenthaltsberechtigung und Täuschung des Gerichts über die wahren Verhältnisse zu den Wahleltern)