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VwGH 14. 12. 2007, 2006/10/0121 (Zivil- und Strafrechtswesen)

JudikaturZivil- und StrafrechtswesenZfV 2008/1104ZfV 2008, 575 Heft 4 v. 2.9.2008

ABGB § 1221 (Heiratsgut, Höhe)

§ 1231 (Ausstattungsanspruch des Bräutigams gegen seine Eltern, 25 bis 30 % des Jahreseinkommens des im übrigen vermögenslosen Ausstattungspflichtigen, hinsichtlich des offensichtlichen Übermaßes liegt Schenkung vor)

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