IPRG § 9 Abs 1 (Personalstatut einer natürlichen Person ist Recht des Staates, dem die Person angehört)
§ 24 (Beurteilung der Wirkungen der Ehelichkeit eines Kindes nach dem Personalstatut; betrifft auch wechselseitige Unterhaltsansprüche zwischen Eltern und Kindern)