StVO § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkomattest, Verweigerung; Einwand der mangelnden Funktionstüchtigkeit des Messgerätes; Unterbliebene Berücksichtigung durch Straßenaufsichtsorgane)
VwGH 30. 11. 2007, 2007/02/0159